Schaustellerinfo

AUSSCHREIBUNGSBEDINGUNGEN

Ausschreibungsbedingungen zum PDF Download …

Die Bewerbung muss enthalten:

  1. Vor- und Zuname und ggf. Firma sowie Anschrift des Hauptwohnsitzes des Bewerbers (kein Postfach). Für jedes Geschäft darf nur eine Bewerbung eingereicht werden.
  2. Genaue Bezeichnung des Geschäftes unter Beifügung einer Fotografie (max. DIN A4) vom Zustand zum Zeitpunkt der Bewerbung mit Frontansicht.
  3. Genaue Angabe der Ausmaße der Geschäfte (Frontlänge, Tiefe, Höhe) einschl. blinder Fronten, Vor- und Anbauten sowie Angaben für evtl. Seiteneingänge.
  4. Angaben über die benötigten Anschlusswerte für Licht- und Kraftstrom in kW. Ferner sind anzugeben Anschlüsse an das Wasser- und Kanalnetz, insb. Art der  einzuleitenden Abwasser. Ferner ist anzugeben, ob Ballastwasser oder ähnliches benötigt werden.
  5. Angaben über Baujahr und Erstzulassung des Geschäftes.
  6. Nachweis einer gültigen Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten unter Beifügung eines aktuellen Versicherungsnachweises sowie des letzten gültigen Zulassungsbescheides, TÜV Nachweises. 
  7. Angaben über evtl. Modernisierungsmaßnahmen (Bemalung, LED-Lichttechnik etc.)
  8. Bei Fahr- und Schaugeschäften ist der Fahrpreis anzugeben (auch verbilligte Fahrpreise). Ferner ist der Fahr- bzw. Eintrittspreis für den Familientag (Donnerstag) anzugeben. Als Veranstalter erwarten wir eine entsprechende Preisermäßigung für den Festbesucher.
  9. Bei Verkaufs- und Ausspielungsgeschäften Aufzählung der zum Verkauf vorgesehen Waren. Die Ausspielung von Alkohol und Lebensmitteln ist nicht gestattet. Bei Schau- und Belustigungsbetrieben sind die genaue Beschreibung des Programmablaufs sowie der einzeln Darbietungen anzugeben. Nicht jugendgeeignete Darbietungen sind ausgeschlossen.
  10. Angaben und die Anzahl der erforderlichen mitgeführten Fahrzeuge incl. PKW.
  11. Eine Kopie der gültigen Reisegewerbekarte des Bewerbers.
  12. Bei Gastronomiebetrieben weisen wir auf unsere Lieferantenbindung hin.
  13. Neben der gesetzl. Unfallversicherung zum Schutz des Unternehmers, seiner Angestellten und Hilfskräfte muss jeder Bewerber den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweisen, durch den er seinen Betrieb gegen Ersatzansprüche Dritter versichert hat.
  14. Angabe über die Steuernummer und das zuständige Finanzamt.
  15. Verspätet und unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für Bewerber, die Platzgelder, Steuern und Gebühren irgendeiner Art schulden.
  16. Bewerber, die bis zum 31.01.2023 keinen Vertrag erhalten haben, konnten nicht berücksichtigt werden, eine besondere Absage erfolgt nicht.
  17. Bewerbungen begründen keinen Rechtsanspruch auf Zulassungen oder auf einen Standplatz. Zulassungsgenehmigungen ergehen ausschließlich in Vertragsform. Haftung durch den Veranstalter als Folge durch Ausfall, Verkürzung oder Verlegung der Veranstaltung wird nicht übernommen.
  18. Von persönlichen Absprachen bitten wir Abstand zu nehmen.
  19. Angaben zu behindertengerechten Auf- und Zugängen zum Geschäft sind anzugeben.
  20. Bewerbungen per E-Mail, SMS etc. werden nicht bearbeitet.
  21. Mit Abschluss eines Platzvertrages werden unsere Vertragsbedingungen anerkannt.
  22. Wir weisen gemäß §33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hin, dass ihr Name und Adresse zum Zweck der Korrespondenz mit Ihnen und Kommunikation innerhalb des Verein Hildesheimer Volksfest e.V. bei uns automatisch gespeichert, verarbeitet und genutzt werden.

Was wäre Schützenfest ohne Fahrgeschäfte und Schausteller …